Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Pflicht ab 2025
Rollstuhl-Symbol mit drei kleinen Icons daneben und dem Text "Accessibility Improvement Act" auf blauem Hintergrund.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es setzt den europäischen Accessibility Act (EAA) um und verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Warum wurde das Gesetz eingeführt?

In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit Behinderungen – dazu kommen ältere Menschen, die ebenfalls von Barrieren im digitalen Raum betroffen sind. Ziel des Gesetzes ist es, diesen Personengruppen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Damit wird Inklusion gestärkt und die digitale Teilhabe für alle gefördert.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die: mehr als 10 Mitarbeitende haben oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, geringer Umsatz) sind ausgenommen. Dennoch profitieren auch kleine Firmen davon, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten – durch bessere Nutzererfahrung, SEO-Vorteile und größere Reichweite.

Welche Bereiche umfasst das BFSG?

Betroffen sind unter anderem: Webseiten und Online-Shops Mobile Apps Bank- und Geldautomaten, Ticketautomaten E-Books und Lesegeräte Telekommunikationsdienste (z. B. Messenger, Telefonie-Dienste) Zahlungsdienste (Online-Banking, Bezahl-Apps)
Anforderungen im Detail
Unternehmen müssen ihre Angebote an den WCAG 2.1 (Level AA) und die Norm EN 301 549 anpassen. Dazu gehören u. a.: Texte müssen gut lesbar und skalierbar sein. Bilder benötigen Alternativtexte. Farben müssen ausreichende Kontraste haben. Webseiten müssen mit Screenreadern kompatibel sein. Navigation und Formulare müssen ohne Maus bedienbar sein. Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung. Nutzer*innen müssen Barrieren melden können.
Übergangsfristen & Konsequenzen bei Verstößen
Neue Inhalte und Angebote ab Juni 2025 müssen direkt barrierefrei sein. Bestandsinhalte (z. B. ältere Webseiten) haben teilweise Übergangsregelungen und müssen nur angepasst werden, wenn sie überarbeitet oder aktualisiert werden.
Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind möglich. Abmahnungen durch Mitbewerber können folgen. Unternehmen riskieren Imageschäden und den Verlust von Kundengruppen.

Vorteile für Unternehmen

Auch wenn kleine Unternehmen nicht verpflichtet sind, lohnt sich die Umstellung: Bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen (Google bewertet barrierefreie Inhalte positiv). Mehr Reichweite, da auch ältere Nutzer oder Menschen mit Einschränkungen erreicht werden. Rechtssicherheit, falls das Unternehmen wächst und später die BFSG-Grenzen überschreitet. Positives Image als inklusives und zukunftsorientiertes Unternehmen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – wir bei wecredo.de sind schon heute vorbereitet

Mit dem BFSG wird Barrierefreiheit ab 2025 Pflicht. Wir bei wecredo.de sind schon heute bereit – und machen Webseiten gesetzeskonform, zukunftsfähig und inklusiv.
Unser Ansatz bei www.wecredo.de
Während viele Unternehmen erst 2025 reagieren, arbeiten wir bei wecredo.de bereits heute aktiv an der Gestaltung unserer Webseiten nach den Vorgaben des BFSG. Alle neuen Projekte werden so umgesetzt, dass sie BFSG- und WCAG-konform sind. Wir prüfen bestehende Seiten und optimieren diese Schritt für Schritt. Unsere Kundinnen und Kunden profitieren davon, dass ihre Webseiten nicht erst nachgerüstet werden müssen, sondern schon jetzt rechtssicher und zukunftsfähig sind.
Webseiten-Analyse-Tool mit "wecredo.de" als URL, Computer-Ansicht, Leistungsbewertungen 99, 77, 100, 100, und Website-Vorschau.
Fazit: Was das BFSG für Menschen mit Behinderungen bedeutet
Für Menschen mit Behinderungen ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ein wichtiger Schritt hin zu echter digitaler Teilhabe. Webseiten, Apps und digitale Dienste werden einfacher zugänglich – egal ob mit Screenreader, Braillezeile, Sprachsteuerung oder anderen Hilfsmitteln. Hürden wie unlesbare Texte, fehlende Alternativbeschreibungen bei Bildern oder komplizierte Formulare werden abgebaut. Digitale Angebote wie Online-Shops, Banking, Ticketbuchungen oder E-Books können künftig von allen Menschen selbstständig genutzt werden. Dadurch entsteht mehr Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Chancengleichheit. Das BFSG ist damit nicht nur ein Gesetz für Unternehmen, sondern vor allem ein Gewinn für Millionen von Menschen, die bisher oft ausgeschlossen waren.